Abschaffung des Kinderreisepasses: Höhere Kosten für Eltern
Wer mit seinem Baby verreisen möchte, muss seit dem 1.1.2024 einiges Neues beachten. Bis Ende 2023 konnten Kinder noch mit einem Kinderreisepass verreisen. Der war zuletzt nur noch ein Jahr gültig und wurde zum 1. Januar 2024 mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes abgeschafft. Was Du jetzt beachten musst, wenn Du mit Kind verreisen möchtest, verraten wir in diesem Ratgeber.
Wie können sich Kinder jetzt ausweisen?
Kinder unter 16 Jahren müssen sich in Deutschland nicht ausweisen können. Wenn sie ins Ausland verreisen, brauchen sie allerdings ein Ausweisdokument. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten für Kinder, um sich auszuweisen. Es gibt den elektronischen Reisepass und den Personalausweis. Beide Dokumente sind maximal 6 Jahre gültig. Sollte sich das Aussehen des Kindes innerhalb dieser 6 Jahre allerding stark verändern, ist der Ausweis nicht mehr gültig. Gerade bei Babys verändert sich das Aussehen innerhalb von 6 Jahren ja aber in der Regel so stark, dass man davon ausgehen muss, dass Ausweise für Babys nie 6 Jahre gültig sind.
Ist der alte Kinderreisepass noch gültig?
Rein theoretisch sind Kinderreisepässe, die 2023 ausgestellt wurden 2024 noch gültig. Allerdings gilt in vielen Ländern die Regel, dass Reisepässe für Kinder noch mindestens 3 Monate gültig sein müssen bei Einreise. Verlängert werden kann der Kinderreisepass jetzt nicht mehr.
Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?
Da Kinderreisepässe nicht mit einem Chip ausgestattet waren, waren sie nur schwach geschützt. Deshalb wurden sie nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Außerdem war der Aufwand für Eltern immer unglaublich hoch jedes Jahr einen neuen Reisepass beantragen zu müssen bzw. den alten verlängern zu lassen. Wobei der Aufwand bei Babys natürlich bestehen bleibt, da sich ihr Aussehen schnell deutlich verändert und somit einer Erneuerung in den ersten Jahren notwendig ist.
Worin besteht der Unterschied zwischen dem Reisepass und dem Personalausweis für Kinder?
Den Personalausweis brauchen Kinder für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein und für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU benötigt Dein Kind einen Reisepass.
Welche Unterlagen braucht man, um ein Ausweisdokument für Kinder zu beantragen?
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde des Kindes
- Falls vorhanden das alte Ausweisdokument
- Bei Kindern unter 16 Jahren sind zusätzlich immer die Ausweise aller Sorgeberechtigten im Original vorzulegen. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragsstellung nicht vor Ort sein, benötigt der andere Sorgeberechtigte eine so genannte Zustimmungserklärung. Dafür findest Du bei Deinem zuständigen Einwohnermeldeamt einen Vordruck.
Ist Dein Kind älter, als 6 Jahre, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden anschließend in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.
Wie lange dauert es, bis ein Personalausweis erstellt wird?
3 bis 6 Wochen dauert es nach der Antragstellung, bis Dein Kind den Personalausweis oder Reisepass hat. Wenn Du nicht mehr so lange warten kannst, weil es für Dich schon bald in den Urlaub geht, ist das auch kein Problem. Du kannst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird direkt ausgestellt.
Wie hoch sind die Kosten?
Für Eltern wird es jetzt auf jeden Fall teurer. Die Beantragung eines Personalausweises für Kinder kosten 22,80 Euro. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro. Der elektronische Reisepass kostet 37,50 Euro. Beim bisherigen Kinderreisepass sind Gebühren in Höhe von 13 Euro angefallen.
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