my junior Kinderwagen Garantie

my junior Kinderwagen Sicherheit als Glückseinheit

Garantie Erweiterung:

Weil Dein Wohl uns sehr am Herzen liegt, sind wir sehr bemüht euch bei eurem Glück zu begleiten. Deshalb schenkt Dir my junior® zu der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren 10 Jahre Garantie auf alle Kombikinderwagen, Buggys und my junior® Kindersitze (Gilt für alle Käufe ab dem 1.4.2022 und nur für den Erstkauf). Wenn Du die Garantie im Laufe dieser Zeit in Anspruch nehmen möchtest, kannst Du dies im folgenden tun:

my junior® Door2Door Repair Service*:

Als my junior® Kinderwagen Kunde profitierst Du vom my junior® Door2Door Repair Service. Mit diesem Service holen wir kostenlos Deinen my junior® Kinderwagen im Falle eines Garantieanspruches oder einer Wartung von Dir zu Hause ab und senden Dir den reparierten/gewarteten my junior® Kinderwagen zurück. Du möchtest einen Grantieantrag stellen? Dies kannst Du hier tun:

*nur innerhalb Deutschlands, Kinderwagen online oder bei offiziellen Fachhändler erworben, keine Expresslieferung

my junior®10 Jahre Garantie

Im Folgenden findest Du die geltenden Garantiebedingungen für den Erwerb von neuen my junior® Kinderwagen & Zubehör der my junior® GmbH mit Sitz in Aachen.

1. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung profitieren alle Verbraucher beim Kauf eines neuen my junior® Kinderwagen (im Folgenden als Produkt bezeichnet) von einer 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistung und einer Erweiterung auf 10 Jahre Garantie.

2. Zusätzlich zu der in Punkt 1 erwähnten gesetzlichen Gewährleistung gewährt my junior® beim Kauf eines neuen my junior® Kinderwagens, Buggys & my junior® Kindersitzen 10 Jahre Garantie ab Kaufdatum (Gilt für alle Käufe ab dem 1.4.2022 und nur für den Erstkauf). my junior® garantiert, dass das erworbene Produkt frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist. Diese Bestimmungen gelten für alle Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz gekauft werden.

3. Welche Mängel im Detail abgedeckt werden und welche nicht, kannst Du der Tabelle unter Ziffer 10 entnehmen.

4. Die Laufzeit der Garantie beginnt parallel zur gesetzlichen Gewährleistung nach dem Kaufdatum mit Übergabe des Produktes durch einen offiziellen my junior® Fachhändler oder my junior® selber. Der Beginn der Laufzeit ist das Kauf- bzw. Lieferdatum. Mit Übergabe des Produktes hat der Garantienehmer unverzüglich das Produkt auf Mängel zu überprüfen und diese dem qualifizierten Fachhändler oder my junior® bei Mängelfeststellung unverzüglich mitzuteilen.

5. Voraussetzung für die Leistung aus dieser Garantie ist, dass ein Kaufnachweis mit Original-Kaufdatum über den Erwerb von einem qualifizierten my junior® Händler oder my junior® vorliegt. My Junior gewährt keine Garantie, wenn das Produkt gebraucht oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer erworben wurde. Die Garantie ist nicht an Dritte übertragbar.

6. Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Garantie fällt (siehe Ziffer 11), kann my junior® nach eigener Wahl den Mangel selbst beheben, durch einen qualifizierten Fachhändler oder Service Center beseitigen lassen (Nachbesserung) oder ein neues Produkt liefern (Ersatz). Im Falle der Nachbesserung kann my junior® nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder Instand setzen oder austauschen. Da my junior® sich das Recht vorbehält die Produktion eines Modells, eines Ersatzteils, einer Farbe, eines Stoffs oder eines Accessoires einzustellen, ist es das Recht von my junior®, dem Kunden während der Garantiezeit ein Produkt, ein Ersatzteil, eine Farbe oder einen Stoff von mindestens vergleichbarer Qualität als Ersatz zur Verfügung zu stellen.

7. Für die Abwicklung der unter Ziffer 6 genannten Rechte gilt Folgendes:

7.a. Ansprüche aus Garantie können ausschließlich bei qualifizierten my junior® Fachhändlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz gelten gemacht werden. Wird das Produkt in ein anderes Gebiet als das Gebiet des EWR und der Schweiz ausgeliefert, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.

7.b. Ersetzte Teile werden Eigentum von my junior®.

7.c. Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten, lackierten oder reparierten Teile wird bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantiefrist des Produktes entsprechend Garantie geleistet. Dies gilt ebenso für ein Produkt, das nachgeliefert wurde. Eine Nachbesserung oder ein Ersatz berechtigen somit nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit.

7.d. Wird das Produkt wegen eines Mangels, der unter die Garantie fällt, betriebsunfähig, ist der Garantienehmer verpflichtet mit seinem qualifizierten my junior® Fachhändler oder my junior® unverzüglich Kontakt aufzunehmen. Dieser entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort & Stelle, in seiner Werkstatt oder bei my junior® durchgeführt werden müssen.

7.e. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind von der Garantie weder Ersatzansprüche, wie z.B. die Stellung eines Leih‐Kinderwagens für die Dauer der Nachbesserungen, noch Schadensersatzansprüche umfasst.

7.f. Liefert my junior® aufgrund eines Garantieanspruchs ein neues Produkt, so kann my junior® Kinderwagen vom Garantienehmer Rückgabe des mangelhaften Produktes verlangen und eine angemessene Entschädigung für die Nutzung des zurückgegebenen Produktes nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Rücktritt gemäß §§ 346 ‐348 BGB verlangen. Diese Nutzungsgebühr wird proportional zur Nutzungszeit nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsperiode berechnet. Eine solche Nutzungsgebühr darf nur in Deutschland erhoben werden. Die Rücknahme des mangelhaften Produktes, sowie die Lieferung eines neuen Produktes erfolgt ausschließlich zum qualifizierten Fachhändler, bei dem der ursprüngliche Kauf getätigt wurde.

8. Schlägt die – unter Beachtung vorstehender Ziffer 6 geltend gemachte – Nachbesserung fehl, insbesondere wenn derselbe Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Garantienehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Garantienehmer von my junior® Lieferung eines mangelfreien Produktes verlangen. Ziffer 7f gilt entsprechend.

9. Die folgende Tabelle gibt detaillierte Einblicke in Mängel, die unter die "Sorglos-Garantie" fallen. Hierbei wird differenziert nach Hartwaren (z.B. Gestell, Räder, Feststellbremse etc.) und Stoffteilen bzw. Zubehör (z.B. Reißverschluss, Druckknöpfe, Gurt etc.).

10. Garantieleistungen für my junior® Kinderwagen

Mangelhaftes Teil Reklamation Ursache/ Kommentar 1 Jahr 2 Jahre 10 Jahre*
Feststellbremse Funktionslos Alles abgesehen von Justierung Ja Ja Ja
Funktionslos Nur Justierung Ja Ja Ja
Gestell Kratzer & Rost Natürlicher Verschleiß Nein Nein Nein
Pulverbeschichtung abgeplatzt Ja Nein Nein
Keine Faltfunktion Ja Ja Ja
Geräusche/Quietschen Nein Nein Nein
Bezug am Schiebegriff Beschädigt Nein Nein Nein
Dehnungen am Schiebegriff Nein Nein Nein
Einsatzverriegelung Funktionslos Gebrochene Teile Ja Ja Ja
Schwenkmechanismus Vorne
Keine oder reduzierte Funktion Ja Ja Ja
Hartgummireifen Set
Abgenutztes Reifenprofil Natürlicher Verschleiß Nein Nein Nein
Eiern, gebrochen Nein Nein Nein
Lufträder Abgenutztes Reifenprofil Natürlicher Verschleiß Nein Nein Nein
Reifenpanne Natürlicher Verschleiß Nein Nein Nein
Schutzbügel Gebrochen Ja Ja Ja
Beschädigter Schaum/Bezug Natürlicher Verschleiß Nein Nein Nein
Fehlerhafte Montage Nein Nein Nein

Garantieleistungen für my junior® Zubehör

Mangelhaftes Teil Reklamation Ursache/ Kommentar 6 Monate 2 Jahre 10 Jahre*
Reißverschluss Gebrochen oder funktionslos Ja Nein Nein
Eingerissene Nähte Ja Nein Nein
Druckknöpfe Gebrochen, abgefallen Ja Nein Nein
Flecken Nein Nein Nein
Farbverblassung UV-Schädigung (starkes Verblassen) Nein Nein Nein
Waschen Nein Nein Nein
Ein- und zerreißen Nein Nein Nein
Gurt Ja Ja Ja
Schimmel und Fusselbildung Nein Nein Nein
Zubehör Ja Nein Nein
*nur innerhalb Deutschlands, Kinderwagen online oder bei offiziellen Fachhändler erworben, keine Expresslieferung

11. Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer des Produktes und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen die my junior® GmbH als Hersteller nicht beschränkt.

In folgenden Fällen ist die Garantie ausgeschlossen:

  • my junior® gewährt keine Garantie, wenn das Produkt gebraucht oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer erworben wurde
  • Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:
  • das Produkt unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde (z.B. wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht beachtet worden ist), oder
  • das Produkt zuvor vom Garantienehmer oder einem Dritten, der kein qualifizierter my junior® Händler ist, unsachgemäß Instand gesetzt wurde, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist, oder
  • dem Produkt Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder
  • das Produkt in einer von my junior® nicht genehmigten Art und Weise verändert worden ist, oder
  • das verwendete Zubehör kein Original my junior® Zubehör war, oder
  • der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Produktes (siehe Bedienungsanleitung) nicht befolgt hat.
  • Mängel durch natürlichen Verschleiß, sowie Mängel (z.B. Rost, Kratzer, Korrosion), die durch Fremdeinwirkung, äußere Umwelteinflüsse (z.B. Unfall, Hagel, Eis, Schnee, Überschwemmung, hohe Luftfeuchtigkeit, Tiere) oder mangelnde Wartung und Pflege entstanden sind. Siehe hierzu auch Ziffer 9.

Sonstige Garantiebestimmungen:

Da wir permanent daran arbeiten unsere Produkte weiterzuentwickeln, behält sich my junior® GmbH das Recht vor, die Produktion von einzelnen Modellen, Farbvarianten, Zubehör oder Stoffen zu verändern oder einzustellen. Im Garantiefall ersetzen wir diese entsprechend durch ähnliche Ersatzteile, Farben oder Zubehör. my junior® behält sich das Recht vor die Garantiebestimmungen zu ändern.