Elterngeld beantragen – Das solltest Du beachten
Elterngeld ist eine Ausgleichszahlung für Eltern. Es ist abhängig von Deinem Nettoeinkommen und soll Dich finanziell unterstützen, die nach der Geburt ihres Kindes gar nicht oder weniger arbeiten. Es ist möglich Elterngeld zu beziehen und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten zu gehen. Es ist genauso möglich gar nicht arbeiten zu gehen und das Elterngeld zu beziehen. Das Elterngeld ist geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Welche Varianten des Elterngeldes gibt es?
Elterngeld gibt es in drei unterschiedlichen Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Basiselterngeld
Basiselterngeld steht Dir für zwei bis zwölf Monate zu, wenn nur ein Elternteil das Elterngeld bezieht. Wenn Dein Partner oder Deine Partnerin ebenfalls Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, stehen Euch zusammen insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Die könnt Ihr Euch völlig frei aufteilen. Ihr könnt das Basiselterngeld gemeinsam, hintereinander oder abwechselnd beziehen. Ein Beispiel: Die Mutter geht nach der Geburt für 8 Monate in Elternzeit und bekommt Elterngeld. Anschließend hat der Vater oder die Partnerin die Möglichkeit für 6 Monate in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beziehen. Geht nur ein Elternteil in Elternzeit, bekommt er 12 Monate Elterngeld. Du bist alleinerziehend? Dann stehen Dir 14 Monate Elterngeld zu.
Für Frühgeburten hat der Gesetzgeber eine andere Regelung gefunden: Kommt Dein Baby mindestens sechs Wochen zu früh zur Welt, hast Du einen längeren Anspruch auf die Leistungen, nämlich bis zu 18 Monate.
Die Höhe des Basiselterngeld ist von Deinem Nettoeinkommen abhängig und kann zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat liegen. In der Regel bekommst Du 65 Prozent Deines Nettoeinkommens. Falls Du vor der Geburt Deines Babys nicht gearbeitet hast, bekommst Du den Mindestsatz von 300 Euro im Monat. Sollte Dein Einkommen besonders gering sein, bekommst Du bis zu 100 Prozent Deines Nettoeinkommens.
Elterngeld Plus
ElterngeldPlus erhältst Du doppelt so lange, wie das Basiselterngeld. Wenn Du also zum Beispiel planst nach der Geburt zwei Jahre zu Hause zu bleiben, bekommst Du 24 Monate lang die Hälfte des Basiselterngeldes. Du teilst das Elterngeld also einfach auf einen längeren Zeitraum auf. Wenn Du nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchtest, lohnt sich ElterngeldPlus besonders. Du kannst so mehr Elterngeld erhalten als bei der Variante mit Basiselterngeld Teilzeit zu arbeiten.
Das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.
Partnerschaftsbonus
Du planst die Betreuung Deines Babys 50:50 mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin aufzuteilen? Dann lohnt sich der Partnerschaftsbonus. Man bekommt so für weitere Monate das ElterngeldPlus. Voraussetzung ist, dass beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Wenn Du alleinerziehend bist und in Teilzeit arbeitest, entspricht das auch den Voraussetzungen.
Das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus können miteinander kombiniert werden. Du könntest dann zum Beispiel Basiselterngeld in den ersten vier Lebensmonaten des Kindes beziehen. Dein Partner oder Deine Partnerin könnte dann im fünften und sechsten Lebensmonat des Kindes das Basiselterngeld beziehen. Dann ist es rein theoretisch möglich, dass beide ElterngeldPlus beziehen. Wenn dann beide in Teilzeit arbeiten gehen, können sie den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.
Habe ich Ansprüche auf mehr Geld, wenn ich bereits Kinder habe?
Durch den Geschwisterbonus hast Du je nach Alter der Kinder einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Das Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.
Den Geschwisterbonus bekommst Du, wenn mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren bei Dir lebt. Oder aber, wenn zwei weitere Kinder bei Dir leben, die noch nicht 6 Jahre alt sind. Zusätzliche Leistungen stehen Dir auch zu, wenn Du ein Kind mit Behinderung zusätzlich versorgen musst. Der Grad der Behinderung muss hier bei mindestens 20 Prozent liegen. Mit dem Geschwisterbonus kann das Basiselterngeld mindestens 375 Euro und höchstens 1.980 Euro betragen, das Elterngeld-Plus mindestens 187,50 Euro und höchstens 990 Euro.
Wann kann ich das Elterngeld beantragen?
Den Antrag auf das Elterngeld kannst Du erst nach der Geburt Deines Babys stellen. Du solltest das dann innerhalb der ersten drei Lebensmonate Deines Babys machen, denn Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend bezahlt. Wir empfehlen Dir den Antrag schon während der Schwangerschaft auszufüllen. So hast Du schon alles fertig und kannst ihn dann nach der Geburt direkt verschicken.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorgaben bei der Beantragung des Elterngeldes. In einigen Bundesländern kann man das Elterngeld mittlerweile auch digital beantragen. Auf den folgenden Seiten, könnt Ihr Euch die Infos und Anträge für Euer Bundesland herunterladen. Dort erfahrt Ihr auch welche Elterngeldstelle für Euren Wohnort zuständig ist.
- Baden-Württenberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
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