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Häufige Fragen zum Mutterschutzrechner und deinen Rechten als werdende Mama
Wann beginnt die Schutzfrist vor der Entbindung?
Die Schutzfrist vor der Entbindung beginnt exakt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Ab diesem Zeitpunkt darfst du als werdende Mutter auf Wunsch weiterarbeiten – musst es aber nicht. Unser Mutterschutzrechner zeigt dir automatisch, wann dein Mutterschutz im Sinne des Mutterschutzgesetzes beginnt und wie lange du geschützt bist. Diese Zeit dient deinem Wohl und der Gesundheit deines Kindes.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Die Schutzfrist nach der Entbindung beträgt in der Regel acht Wochen. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn dein Kind mit einer Behinderung zur Welt kommt, verlängert sich die Zeit auf zwölf Wochen. In dieser Zeit darfst du grundsätzlich nicht arbeiten – zum Schutz deiner körperlichen Erholung und für einen guten Start mit deinem Baby. Der Mutterschutzrechner hilft dir bei der Berechnung dieser Fristen.
Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?
Grundsätzlich haben alle arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – auch während der Ausbildung oder eines Studiums – Anspruch auf die Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Auch bei Minijobs oder befristeten Verträgen gelten die Schutzrechte. Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber rechtzeitig über deine Schwangerschaft informiert ist – nur so kann der volle Kündigungsschutz und deine Schutzfrist greifen.
Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit?
Der Mutterschutz umfasst die Zeit sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung. Danach kannst du in Elternzeit gehen, wenn du dein Kind weiter zu Hause betreuen möchtest. Viele Eltern nutzen nach dem Mutterschutz den Elterngeld- oder Elternzeitrechner, um ihre individuelle Planung vorzunehmen. Auch in der Elternzeit hast du rechtlich einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz.
Was muss ich meinem Arbeitgeber zum Mutterschutz mitteilen?
Spätestens, wenn dir dein Arzt oder deine Hebamme den voraussichtlichen Entbindungstermin bestätigt, solltest du deinen Arbeitgeber informieren – am besten schriftlich. So kann er sich auf deine Abwesenheit einstellen und dir alle Infos zum Mutterschutzgeld, zur Schutzfrist und zu deiner Rückkehr an den Arbeitsplatz geben. Auch deine Mitteilung löst den gesetzlichen Kündigungsschutz aus.
Wie funktioniert der Mutterschutzrechner genau?
Unser Mutterschutzrechner ist ganz einfach: Du gibst dein voraussichtliches Geburtsdatum ein, und er zeigt dir auf einen Blick, wann deine Schutzfrist beginnt, wann sie endet und wie lange du insgesamt geschützt bist. Die Berechnung basiert auf den offiziellen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes und wird automatisch an Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten angepasst.
Gilt der Mutterschutz auch bei einer Ausbildung oder im Studium?
Ja! Auch wenn du noch in der Ausbildung bist oder studierst, genießt du die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Deine Einrichtung (z. B. Berufsschule oder Hochschule) muss dafür sorgen, dass du und dein Baby während dieser Zeit keinen Risiken ausgesetzt seid – sowohl was die Arbeitsbedingungen betrifft als auch in Bezug auf deine Gesundheit.
Was passiert mit dem Mutterschutz, wenn das Baby früher oder später kommt?
Kommt dein Baby früher zur Welt, werden die nicht genutzten Tage der Schutzfrist vor der Entbindung an die Zeit nach der Geburt angehängt. So verlierst du keine einzige Woche. Bei einer späteren Geburt beginnt die Schutzfrist vor der Entbindung einfach später – sie endet aber nicht später. Unser Rechner berücksichtigt alle Eventualitäten bei der Berechnung deiner Mutterschutzfrist.
Darf mein Arbeitgeber mir während des Mutterschutzes kündigen?
Nein – während des Mutterschutzes und bis zu vier Monate nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Der Schutz greift, sobald du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt hast. In Ausnahmefällen kann eine Kündigung nur mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen – etwa bei Betriebsschließung, aber nicht aus Gründen, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen.
Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz und Beschäftigungsverbot?
Ein Mutterschutz betrifft alle Schwangeren pauschal in einem bestimmten Zeitraum – sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung. Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird hingegen vom Arzt ausgestellt, wenn die Gesundheit der Frau oder des Kindes durch die Arbeitsbedingungen gefährdet ist – unabhängig von der Mutterschutzfrist. Beides bietet wichtigen rechtlichen Schutz im Arbeitsverhältnis.